Österreichs erste Internet-Auktionshaus für …
Allerdings mit einem Schönheitsfehler - die AGB´s der bekannten Auktionshäuser wie Ebay sind aufgrund diverser Bestimmungen (Rücktritt, Gewährleistung. Preisstruktur usw...) denkbar ungeeignet für die nun möglichen Onlineversteigerungen von gepfändeten Gegenständen.