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Österreichs erste Internet-Auktionshaus für …

Allerdings mit einem Schönheitsfehler - die AGB´s der bekannten Auktionshäuser wie Ebay sind aufgrund diverser Bestimmungen (Rücktritt, Gewährleistung. Preisstruktur usw...) denkbar ungeeignet für die nun möglichen Onlineversteigerungen von gepfändeten Gegenständen.

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